Über unseren Fachverband

Der Fachverband Rollladen + Sonnenschutz Berlin/Brandenburg e. V. ist ein Zusammenschluss unabhängiger, in der Handwerksrolle eingetragener Fachbetriebe des Rollladen- und Jalousiebauerhandwerks.

Vorstand

Der Fachverband Rollladen + Sonnenschutz Berlin/ Brandenburg e.V. ist eine Interessenvertretung der in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe der Handwerkskammer-Bezirke Berlin, Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus. Der Vorstand wird durch die einfache Mehrheit der Mitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Die Arbeit der Mitglieder des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich. Der Vorstand tagt in nicht öffentlicher Sitzung 10–12 mal jährlich.
Ronald Hermann

1. Vorsitzender des Landesverbandes

Delegierter im Bundesverband

Ronald Hermann

Meister des Rollladen- und Jalousiebauerhandwerks
Meister des KFZ-Handwerks
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Inh. der Firma Ronald Hermann
Serge Klauner

Stellvertretender Vorsitzender

Delegierter im Bundesverband

Serge Klauner

Meister des Rollladen- und Jalousiebauerhandwerks
Inh. der Firma Sege Klauner, Sonnenschutztechnik
Ronald Hermann

Stellvertretende Vorsitzende

Nina Kowalewski

Mitglied im Präsidium des Bundesverbandes
Geschäftsführerin der Firma Kowalewski Rollladenbau
Lutz Nürnberger

Schriftführer

Lutz Nürnberger

Inh. der Firma Lutz Nürnberger Licht- u. Sonnenschutzanlagen
Lutz Nürnberger

Beisitzer

Michael Rinke

Geschäftsführer der Firma Nitz + Nitz GmbH
Wolfgang Cossmann

Ehrenvorsitzender des Landesverbandes

Wolfgang Cossmann

Ehrenpräsident des Bundesverbandes R + S
Mitinhaber der Karrasch  Rolladen- Sonnenschutz-Tore GmbH
Reinhard Kowalewski

Ehrenvorsitzender des Landesverbandes

Reinhard Kowalewski

Ehrenpräsident des Landesverbandes R + S
Inh. der Firmen Kowalewski Rolladenbau und Kowalewski Jalousien

Rechtsfragen

  • Handwerkerleistungen steuerlich  absetzen

    Für Handwerkerleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen)  können bis zu  20 %  des Arbeitslohns von der individuellen Steuerschuld abgezogen werden.  Dies entspricht dem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von EUR 6.000,— Wichtig: Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf die Lohnkosten (Arbeitslohn des Handwerkers) und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial. Handwerksbetriebe sollten daher ihre Rechnungen genau nach Arbeitslohn und sonstigen Kosten auf aufschlüsseln.  Auch ist darauf zu achten, dass in der Rechnung Arbeitslohn und Arbeitsmaterial einzeln mit getrennter Mehrwertsteuer aufgeführt sind. Barzahlung mit Quittung reicht nicht: Dem Finanzamt ist auf Verlangen eine detaillierte Rechnung über die Leistungen vorzulegen. Ebenso ist ggf. die Zahlung durch einen Kontoauszug, aus dem sich die Abbuchung des Rechnungsbetrages ergibt, oder durch eine entsprechende Bankbescheinigung nachzuweisen. Die Vorlage einer Durchschrift oder Kopie des Überweisungsträgers reicht im Zweifel nicht aus. Vor allem ist zu beachten: Bargeschäfte mit oder ohne Rechnung sind nicht begünstigt (vgl. § 35a Abs. 5 EStG). Eine Barzahlung der Rechnung wird von der Finanzverwaltung selbst dann nicht steuermindernd berücksichtigt, wenn der Handwerker den Geldeingang und dessen ordnungsgemäße Versteuerung bestätigt.
  • Gewährleistung (Mängelhaftung)

    Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche versteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungs-Frist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüter-Kauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

    Bei Mangelhaftigkeit der Sache hat der  Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte:
    • Nacherfüllung (Austausch, Nachlieferung, Beseitigung des Mangels)
    • Rücktrittsrecht
    • Minderung
    • Anspruch auf Schadensersatz

    Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüter-Kauf möglich
  • Kunde im Mittelpunkt

    Garantie ist keine Gewährleistung! Im juristischen Sinn ist eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie also eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung.
  • Kulanz

    Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen zwischen den Vertragsparteien nach dem Vertragsabschluss und bedeutet einen einseitigen Rechtsverzicht. In der Praxis wird der Fachbetrieb immer versuchen, bei auftretenden Problemen eine kulante Regelung  im Sinne seines Kunden zu finden, denn Kulanz ist ein wichtiges Instrument der Kundenbindung.

Schiedsstelle: Mangelhafte Qualität, fehlerhafte Arbeit, unklare Rechnungsstellung? 

Sie haben ein Problem mit Ihrem Handwerksbetrieb, keine Reaktion auf Ihre Anrufe und Ihre Beschwerden? Schildern Sie uns Ihr Problem, unsere Schiedsstelle klärt, wie wir Ihnen helfen können. 
Mitgliedsbetriebe  des Fachverbandes  Rollladen + Sonnenschutz Berlin/ Brandenburg e.V.  unterliegen dem Schiedsspruch der Schiedsstelle. Der Schiedsspruch ist für den Fachbetrieb bindend, für den Beschwerdeführer aber rechtlich unverbindlich. 

Die Kosten des Schiedsverfahrens trägt in der Regel der Fachverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Die Kosten für Privatgutachten, fachliche Beratungen und außergerichtliche Schlichtungen sind bei den einzelnen Sachverständigen zu erfragen.
In gerichtsanhängigen Verfahren werden die Leistungen der Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz  ( JVEG ), Honorargruppe 5,  Sachgebiet Fenster, Türen, Tore berechnet.

Außerhalb des Schiedsverfahren stehen Ihnen für Gerichts- und Privatgutachten, fachliche Beratungen und Schlichtungen folgende Sachverständige zur Verfügung:
Ronald Hermann

Ronald Hermann

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk
Konrad-Wolf-Str. 57
13055 Berlin
030 540 62 28
hermann.ronald@googlemail.com
Reinhard Kowalewski

Reinhard Kowalewski

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk
Kaiserin- Augusta- Allee 95
10589 Berlin
030 349 79 40
kowalewski-berlin@t-online.de
Ralf Sellin

Ralf Sellin

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk
Schmargendorfer Straße 3
12159 Berlin
030 850 00 60
info@paeseler.de

Geschäftsstelle

Fachverband Rollladen und Sonnenschutz e.V.
c/o Hager
Sembritzkistr. 31
12169 Berlin

0171 410 56 56
​​​​​​​info@rollladen-berlin.de

 
Georg D. Hager

Leitung

Die Geschäftsstelle wird geleitet von:

Georg D. Hager

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Leitlinie für die Verbandsarbeit des Fachverbandes Rollladen + Sonnenschutz Berlin/Brandenburg e.V.

Der Fachverband hat sich zum Ziel gesetzt das Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk zu fördern, zu unterstützen, die Eigenständigkeit des Gewerks zu erhalten und in der Öffentlichkeit weiter bekannt zu machen. Er informiert Endverbraucher, öffentliche Einrichtungen und Entscheider der Planenden und errichtenden Baugewerke über technische Regeln, fachgerechte Montagen und die Qualität der Produkte. Er fördert seine Mitglieder, bietet Weiterbildungsmöglichkeiten und gewährt in betrieblichen und beruflichen Angelegenheiten Fach- und Rechtsberatung.

Der Fachverband arbeitet hierbei mit anderen Verbänden, Fachausschüssen und der Industrie zusammen, und ist Mitglied im Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e. V. und wird von diesem national und international vertreten.

Verhaltenscodex

  • Fachkompetenz unserer Mitglieder

    RS-Mitglieder verpflichten sich, die von der Hauptversammlung der Mitgliedsbetriebe empfohlenen Bildungsprogramme zu nutzen, regelmäßig die periodischen Fach- und Informationsschriften der Branche auszuwerten, die einschlägigen technischen Regeln zu beachten und alle zumutbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Kenntnisse über den jeweiligen Stand der Technik und das Branchensortiment auf aktuellem Stand zu halten.
  • Einhaltung der Regeln

    RS-Mitglieder verpflichten sich, die von der Hauptversammlung beschlossenen Regeln zur Sicherung eines lauteren Wettbewerbs zu beachten, die Grundsätze eines kaufmännischen Kalkulations-, Angebots- und Abrechnungswesens einzuhalten, die vertraglichen Lieferungen und Leistungen termingerecht und handwerklich korrekt auszuführen.
  • Kunde im Mittelpunkt

    RS-Mitglieder verpflichten sich, jeden Interessenten/Kunden eingehend fachlich zu beraten und ihm durch Produktpräsentation die Gelegenheit zu bieten, sich über das Angebot zu informieren, ihm einen jederzeit verfügbaren Kundendienst zuzusichern und sich – falls der Kunde die vom Landesverband eingerichtete Schiedsstelle anruft – dem Schlichterspruch zu unterwerfen.
  • Fairplay

    RS-Mitglieder verpflichten sich, im Wettbewerb mit Kollegen die Gebote der Fairness zu achten, zu einem kollegialen Erfahrungsaustausch innerhalb des Landesverbandes beizutragen und dem Landesverband die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte und Informationen zu geben.
  • Äußeres Erscheinungsbild

    In ihrem Firmen-Erscheinungsbild die Zugehörigkeit zu ihrer Berufsorganisation zum Ausdruck zu bringen, insbesondere die offiziell empfohlenen Signets und Ausstattungsmittel zu verwenden. 

Garantiekarte

Ein Fachbetrieb im Fachverband Rollladen und Sonnenschutz Berlin/Brandenburg e.V. ist Mitglied im Bundesverband Rolladen und Sonnenschutz. Damit haben Sie als Kunde die Gewähr, daß alle Sicherheitsaspekte beachtet und alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Das dokumentiert der Fachbetrieb mit seiner Garantiekarte.

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